Was kostet der Heimaufenthalt?
Die Heimentgelte der Vollstationären Pflege sowie der Kurzzeitpflege setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Folgend finden Sie Informationen zu den jeweiligen Kosten und der Finanzierung.
Vollstationäre Pflege
Die Kosten für die Heimunterbringung der Vollstationären Pflege werden teilweise von der Pflegekasse übernommen. Pflegebedürftige in Pflegegrad 2-5 zahlen unabhängig des Schweregrades der Pflegebedürftigkeit einen einrichtungsbezogenen einheitlichen Eigenanteil. Eine exakte Aufstellung finden Sie im Informationsmaterial.
Ist die Finanzierung des Heimplatzes trotz allem nicht möglich, tritt in bestimmten Fällen das zuständige Sozialamt ein. Im Beratungsgespräch können Sie mögliche Fragen hierzu klären.
Wir weisen darauf hin, dass wir keinen Einfluss auf Angaben über unsere Einrichtung auf anderen Internetseiten haben. Möglicherweise sind dort Informationen z.B. über Kosten eingestellt, die nicht zutreffend sind.
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder Unklarheiten.
Infomaterial
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, um pflegende Angehörige für eine bestimmte Zeit zu entlasten, beispielsweise wenn ein wohlverdienter Urlaub ansteht. Wenn bereits eine Pflegeeinstufung besteht, wird diese Art der teilstationären Pflege bis zu 28 Tage von der Pflegekasse mit einem Gesamtbetrag von 1.612 € mitfinanziert.
Auch im Falle eines Kurzzeitpflegeaufenthaltes wird ein intensives Informations- und Beratungsgespräch angeboten, u.a. um die bisherigen Gewohnheiten, die vorhandenen Fähigkeiten und den pflegerischen Hilfebedarf des Gastes zu erheben.